Versicherungen im Masterstudium

Studenten haben während eines Masterstudienganges viel zu organisieren. Sie arrangieren nicht nur ihren Alltag zwischen Vorlesungen und Lehrveranstaltungen, Hausaufgaben, Hobbies und Freizeitaktivitäten. Zusätzlich müssen sie sich auch um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Versicherungsunternehmen haben Studierende im Masterstudium für sich entdeckt. Sie gehen gezielt auf die Studenten zu und bieten verschiedene Policen an. Doch nicht alles, was jungen Erwachsenen von einem Versicherungsunternehmen angeboten wird, ist für ihre Lebenssituation und ihr Tagesgeschäft wirklich nötig.

Bei den Eltern mitversichert

Fakt ist zunächst, dass viele Studierende noch über ihre Eltern versichert sind. Deshalb sollten Betroffene genau prüfen, was sie brauchen und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist. Bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren gilt der Versicherungsschutz über die Eltern. Wer aber als Masterstudent bereits älter als 25 Jahre ist, muss die wichtigste Versicherung selbst abschließen: Die Krankenversicherung. Kinder von Beamten genießen einen besonderen Schutz. Für sie liegt die Altersgrenze des über die Eltern geltenden Versicherungsschutzes bei 27 Jahren. Außerdem verbuchen Studierende, die einen Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, einen Vorteil. Sie bekommen den entsprechenden Zeitraum angerechnet. Eine Ausnahme besteht, wenn die Eltern eine private Versicherung besitzen.

Krankenversicherung für Master Studenten über 25 Jahre

Masterstudenten, die ihrem Studium an einer staatlichen oder an einer staatlich anerkannten Hochschule innerhalb Deutschlands nachgehen, unterliegen vom Grundsatz her der Kranken-und Pflegeversicherungspflicht. Das bedeutet für sie, dass sie verpflichtet sind, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Selbst wenn ein Masterstudent im Ausland lebt, greift die Versicherungspflicht auf ihn durch.

Die Versicherungspflicht endet erst, wenn ein Masterstudent das 14. Fachsemester abgeschlossen hat beziehungsweise zu dem Zeitpunkt, an dem er/sie 30 Jahre alt wird. Auch hier gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen. Sprechen spezielle Gründe, die mit der Art der Ausbildung oder den persönlichen Rahmenbedingungen in Zusammenhang stehen, für die Überschreitung der Fachsemestergrenzen, dann verlängert sich die Versicherungspflicht.

Die Pflicht zur Versicherung ist nicht an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden. Masterstudenten dürfen sich durchaus gleichermaßen privat versichern. Jeder Masterstudent hat das Recht, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das muss aber verhältnismäßig schnell geschehen und zwar nach Ablauf von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Dieser Entschluss sollte jedoch gut überlegt sein. Wer den Schritt des Befreiungsantrages einmal gegangen ist, kann nicht mehr rückgängig machen. Bei einem positiven Bescheid gilt die Befreiung zur Krankenversicherung für die gesamte Studiendauer. Masterstudenten haben dann keine andere Option, als eine private Versicherung zu wählen. Darüber hinaus sollten Studierende berücksichtigen, dass eine günstige Pflichtversicherung als Student/-in in einer gesetzlichen Krankenkasse meist dann nicht mehr möglich ist, wenn das Studium mehr als 14 Fachsemester umfasst oder die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten ist.

Gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung

Ob eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung die richtige Wahl ist, unterliegt der persönlichen Einschätzung. Eine allgemeingültige, pauschale Entscheidung gibt es nicht. Als Entscheidungshilfe können Masterstudenten diese Denkanstöße dienen:

  • Während der Zeit der Versicherungspflicht sind die Beiträge in die gesetzliche Kasse vergleichsweise günstig. Monatlich werden ungefähr 80-90 € fällig (inklusive des Anteils für die Pflegeversicherung).
  • Private Krankenversicherungen erheben individuelle Beiträge. Diese können günstiger oder teurer sein. Allerdings schwanken ebenso die Leistungen, die in einem Tarif inkludiert sind. Es ist deshalb ratsam, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen und vor allem zu überprüfen, welche Ansprüche Versicherte haben.

Sobald die gesetzliche Versicherungspflicht endet, können sich Masterstudenten freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern. Dabei sollten Sie die prinzipiellen Unterschiede betrachten und gegeneinander abwägen, die beide Systeme mit sich bringen:

  • Für die Beitragsberechnung legt die gesetzliche Krankenversicherung das Einkommen zugrunde. Außerdem unterliegt die gesetzliche Krankenversicherung dem Solidarprinzip. Das besagt, wenn ein Masterstudent heiratet und der Ehepartner nun nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, ist er kostenlos mitversichert. Gleiches gilt für die Kinder.
  • In der privaten Krankenversicherung hingegen greift der Versicherungsschutz nur und ausschließlich für die versicherte Person. Die Beitragshöhe hat mit dem Einkommen nichts zu tun, sondern orientiert sich an Gesundheitszustand und dem Geburtsjahr des Versicherungsnehmers. Frauen müssen höhere Beiträge bezahlen, als Männer. Allerdings gilt auch, dass alleinstehende Masterstudenten mit ausgesprochen gutem Gesundheitszustand recht günstige Monatsbeiträge bezahlen können. Ehepartner und Kinder sind, wie gesagt, hier nicht mitversichert und müssen gegebenenfalls später zusätzlich mit aufgenommen werden. Das kann ziemlich ins Geld gehen.

Masterstudenten müssen eine Krankenversicherung nachweisen

Um sich für ein Masterstudienfach einschreiben zu können, müssen Studierende einen Krankenversicherungsnachweis erbringen. Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung für Studenten. Ohne die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung akzeptiert keine Hochschule eine Einschreibung. Anhand der jeweiligen Studienverordnung der Hochschule oder Universität ist die Einreichung einer aktuellen Versicherungsbescheinigung in bestimmten Abständen vorgeschrieben. Das gilt ebenfalls, wenn Masterstudenten die Hochschule wechseln.

Krankenversicherung für Masterstudium im Ausland

Das durch den Bologna-Beschluss neu strukturierte Bachelorsystem macht es für Studenten eher schwierig, ein Semester im Ausland zu verbringen. Weil die Zeit im Grundstudium knapp ist, muss ein Auslandsaufenthalt in dieser Phase gut geplant sein, damit anschließend keine Verlängerung der Studienzeit droht. Als Konsequenz wählen viele Studenten ein fremdes Land, um dort das weiterführende Masterstudium – oder zumindest einen Teil davon – zu erarbeiten. Der Auslandsaufenthalt bietet Vorteile für die spätere Jobsuche. Studenten dürfen nicht außer Acht lassen, dass bei einem Master im Ausland ein Krankenversicherungsschutz äußerst wichtig ist. Niemand ist gefeit vor unvorhersehbarer Krankheit. Die ärztliche oder klinische Behandlung im Ausland kann Patienten teuer zu stehen kommen. Finanzielle Auslagen erstattet eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Wer sich gegen das Risiko, auf eigenen Kosten für eine Behandlung im Ausland sitzen zu bleiben, versichert, kann sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren. Einige Versicherungsagenturen (z.B. MAWISTA Auslandskrankenversicherung) haben sich auf Policen für Studenten im Ausland spezialisiert. Die Tarife sind erschwinglich und umfassen einen individuell angepassten Rundumschutz, der gegebenenfalls auch noch länderspezifisch orientiert ist.

Weitere relevante Versicherungen für Masterstudenten

Nicht nur die Krankenversicherung ist für Studenten im Masterstudium von Bedeutung. Interessant sind zumindest bei jungen Erwachsenen, die nicht länger im Elternhaus leben, die Fragen nach einer Haftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung.

Wie bei der Krankenversicherung bereits im Artikel erwähnt, gilt ebenso für Haftpflicht- und Hausratversicherung die magische Altersgrenze von 25 Jahren. Jüngere Studenten genießen den Familienschutz über die Versicherung ihrer Eltern. Trotzdem sollten sich alleinlebende Masterstudenten bei ihrer Versicherung erkundigen, ob der Schutz nach wie vor gewährleistet ist.

Empfehlenswert aber kein „MUSS“ ist sehr oft auch eine Reiserücktrittsversicherung bei Auslandsreisen, Urlaub oder auch Studentenreisen, hilfreiche Informationen dafür findet man auf der reiseruecktrittsversicherung-tipps.com

Wer älter als 25 Jahre ist, profitiert auch bei einer privaten Haftpflichtversicherung von vergleichsweise günstigen Tarifen für Studenten und junge Erwachsene. Generell empfiehlt es sich für Studenten, nach dem Bachelorstudium und vor Aufnahme des Masters Rücksprache mit ihrer eigenen oder der Versicherung der Eltern zu halten. Manche Versicherungen machen eine Weiterversorgung während eines Masterstudiums davon abhängig, ob das Aufbaustudium konsekutiv funktioniert oder eine neue Fachrichtung beinhaltet.

Oftmals stufen Versicherungen eine nicht konsekutive Studienrichtung als Zweitausbildung statt der Weiterführung einer Ausbildung ein. Um auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur elterlichen Versicherung. Hilfreiche Tipps zu notwendigen und empfehlenswerten Versicherungen während des Masterstudiums halten auch Studentenwerke bereit.

 

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