Masterstudium mit Kind

Ein Masterstudium erfordert vom Studierenden gute Organisation und Zeitmanagement. Um Studium und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren, sind diese beiden Faktoren noch wichtiger. Die Anforderungen ebenso wie der Zeitaufwand können je nach Fachrichtung und Studiengang stark variieren. Dennoch gibt es immer Möglichkeiten sich Freiräume zu schaffen. Andere Studienmöglichkeiten, wie ein Teilzeit- oder ein Fernstudium, bieten zusätzliche Alternativen, das Masterstudium mit Kind erfolgreich zu absolvieren. Wer ein Kind hat oder darüber nachdenkt eines zu bekommen, sollte über die Organisation seines Studiums nachdenken. Kinderbetreuung, Studium, Job und natürlich Freunde und Familie erfordern Zeit. Es ist eine große Herausforderung, das alles zu organisieren. Während des Studiums bieten sich viele Möglichkeiten, flexibel zu sein, was später im Berufsleben nicht mehr so einfach ist. Darüber hinaus gibt es spezielle Konditionen für Eltern im Studium, wie beispielsweise Sonderregelungen bei Prüfungen oder der Erlass der Studiengebühren. Wichtig ist, dass studierende Eltern sich darüber im Klaren sind, dass es nicht einfach ist, die Regelstudienzeit mit Kind einzuhalten. Daher sollten sie etwas mehr Zeit einplanen als die Kommilitonen.

Welche Möglichkeiten gibt es, das Masterstudium mit Schwangerschaft bzw. Elternschaft in Einklang zu bringen?

Das Masterstudium ist in den meisten Fällen als Vollzeitstudium ausgelegt und erfordert dementsprechend so viel Zeit wie eine Vollzeittätigkeit. Daneben ist allenfalls noch ein Nebenjob möglich. Ein Kind ist ebenfalls ein Full-time-Job und braucht eine 24-Stunden-Betreuung. Wie lassen sich diese beiden Herkulesaufgaben gleichzeitig bewältigen? Im Studium bieten sich einige Möglichkeiten, um am Ende für Studium und Kind genügend Zeit zu haben und nicht selbst auf der Strecke zu bleiben.

  • Urlaubssemester
  • Lernraumsemester
  • Teilzeitstudium

Das Urlaubssemester – eine Auszeit vom Masterstudium für das Kind

Gerade am Ende der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt ist die Situation Masterstudium mit Kind nur schwer zu bewältigen. Alles ist neu, die Zeit ist körperlich sehr anstrengend. Deshalb legen viele Studentinnen in dieser Situation zunächst ein Urlaubssemester ein. Die Regelungen können an den verschiedenen Hochschulen sehr unterschiedlich sein. Einige Dinge sind an den meisten Hochschulen gleich.

  • Normalerweise können Studierende pro Studium zwei Urlaubssemester einlegen, die jeweils ein Semester, also sechs Monate dauern.
  • Das Urlaubssemester müssen Studierende mit einer plausiblen Begründung beantragen. Gründe für ein Urlaubssemester können sein:
    • Auslandsaufenthalt
    • Praktikum
    • Schwangerschaft
    • Krankheit
    • Pflegezeit für einen nahen Angehörigen
  • Das Urlaubssemester befreit den Studierenden vollständig vom Studium also von den Vorlesungen. Die Teilnahme an regulären Klausuren ist ebenfalls ausgeschlossen. An manchen Hochschulen gibt es jedoch Sonderregelungen, die es ermöglichen, geschobene Klausuren nachzuholen und andere Leistungsnachweise aus vorangegangenen Semestern zu erbringen, wie beispielsweise Hausarbeiten.
  • Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, somit ist es möglich trotz der Pause von einem Jahr das Masterstudium in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Das ist insbesondere bei Bafög-Bezug wichtig.
  • Für das Urlaubssemester gelten besondere finanzielle Regelungen.
    • Es besteht kein Bafög-Anspruch während dieser Zeit. Allerdings kann es Sonderregelungen für den Fall einer Schwangerschaft geben. Diese können Studierende beim zuständigen Berater an ihrer Hochschule erfragen.
    • Der Studierendenstatus fällt weg, damit entfallen steuerliche Sonderregelungen für Studierende. Den Werkstudentenjob kann der Studierende ebenfalls nicht mehr ausführen.
    • Der Wegfall des Studentenstatus kann auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung haben.

Das Urlaubssemester ist einerseits eine Möglichkeit sich gerade die erste Zeit intensiver um das Baby zu kümmern, ohne dass es zu Leistungseinbußen kommt. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass der Wiedereinstieg ins Studium etwas schwieriger wird, weil die Mitstudenten mittlerweile weitergezogen sind.

Das Lernraumsemester – eine andere Form der Auszeit vom Masterstudium

Das Lernraumsemester ist eine andere Form der Auszeit vom Studium, die eine gute Alternative zum Urlaubssemester darstellt. Jedoch bieten bisher nur wenige Hochschulen diese Möglichkeit an. Wie beim Urlaubssemester haben Studierende dabei die Möglichkeit, insgesamt ein Jahr auf diese Weise das Studium auszusetzen. Im Unterschied zum Urlaubssemester

  • setzt der Studierende nicht ganz aus.
  • können Studierende weiterhin Leistungen erbringen, wenn sie das möchten.
  • verlieren Studierende nicht den Studentenstatus.
  • findet das Lernraumsemester Anrechnung auf die Regelstudienzeit.
  • entzerrt das Lernraumsemester das Masterstudium, da es möglich ist zwei Semester in der Zeit von vier zu absolvieren.

Das Teilzeitstudium – damit lassen sich Studium, Familie und Beruf leichter vereinbaren

Das Teilzeitstudium stellt eine etwas andere Form des Studiums dar. Die Regelstudienzeit verlängert sich, Vorlesungen lassen sich relativ flexibel in den Alltag mit Kind einfügen. Häufig fallen dabei auch geringere Studiengebühren an und Prüfungsfristen lassen sich in manchen Fällen verlängern.

Das wahre Teilzeitstudium ist in Deutschland noch eher selten. Allerdings gibt es an vielen Hochschulen die Möglichkeit, das Studium in Teilzeit zu absolvieren durch eine entsprechende Gestaltung des Stundenplans. Auf Antrag können Studierende nur einen Teil der Kurse absolvieren, so entsteht die Möglichkeit, das Studium über einen längeren Zeitraum zu ziehen.

Wer mitten im Studium steht und ein Kind bekommt, hat meist keine andere Wahl, als die gegebenen Möglichkeiten zu akzeptieren. Es lohnt sich auf jeden Fall das Gespräch mit den Organisatoren zu suchen, um eventuell eine andere Lösung zu finden. Wer jedoch noch nicht mit dem Masterstudium begonnen hat, kann ganz gezielt nach einer Hochschule suchen, die die Möglichkeit des Teilzeitstudiums für das gewünschte Studienfach bietet.

Welche Erleichterungen gibt es für Studierende Eltern?

Studierende mit Kind sind im Masterstudium keine Seltenheit mehr. Mit der Zeit haben die Hochschulen die Prüfungsordnungen an diese Gegebenheit angepasst. So bieten mittlerweile viele Prüfungsordnungen entsprechende Paragrafen, die die Verlängerung oder das Wiederholen von Prüfungsleistungen im Fall von Schwangerschaft und Kindererziehung regeln. Wer ein im Studiengang vorgesehenes Praxissemester nicht absolvieren kann, weil es ihm nicht möglich ist mit Kind Vollzeit zu arbeiten, findet an den meisten Hochschulen Alternativen. Weitere Regelungen betreffen die Verlängerung des Bearbeitungszeitraums für die Abschlussarbeit, Mutterschutz, Elternzeit und vieles mehr.

Die Prüfungsordnungen der verschiedenen Hochschulen können sehr unterschiedlich sein. Es ist sehr zu empfehlen sich an der jeweiligen Hochschule genau über diese Vorschriften zu informieren.

BAföG – finanzielle Hilfe auch für die Zeit von Schwangerschaft und Geburt

Wer aufgrund von Schwangerschaft und Geburt sein Studium unterbrechen muss, kann dies drei Monate lang tun, ohne dass dies Auswirkungen auf die BAföG-Zahlungen hat. Nimmt der Studierende wegen des Kindes eine längere Auszeit wahr, besteht kein Anspruch mehr auf Unterstützung. Auf Antrag können allerdings die Förderungshöchstdauer verlängert und ein Aufschub für die Leistungsnachweise gewährt werden.

Wer das Masterstudium mit Kind absolviert und BAföG erhält, hat außerdem Anspruch auf die Zahlung eines Kinderbetreuungszuschlags. Dieser beträgt 113 Euro pro Monat (Stand Juli 2016). Wie hoch der Zuschlag im konkreten Fall ausfällt, lässt sich leicht beim BAföG-Amt der Hochschule in Erfahrung bringen.

Die Kinderbetreuung während des Masterstudiums

Viele Universitäten bieten Masterstudierenden mit Kind kostenlose oder sehr günstige Möglichkeiten für die Kinderbetreuung an. So ist es leichter möglich, Studium und Kind in Einklang zu bringen. Hochschulen, die keine solchen Einrichtungen haben, können meist dennoch mit nützlichen Adressen von Betreuungseinrichtungen und Beratungsstellen weiterhelfen.

Weitere Einrichtungen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen:

  • Deutsches Studentenwerk
  • Allgemeiner Studierendenausschuss

Diese Beratungsstellen helfen nicht nur in Kinderbetreuungsfragen weiter, sie bieten auch Kontaktdaten für psychologisch ausgebildete Ansprechpartner, die bei sozialen Schwierigkeiten weiterhelfen. Auch bieten sie Hilfestellungen und Kontaktadressen für rechtliche und finanzielle Belange. Weitere Anlaufstellen für allgemeine Fragen zum Thema Leben mit Kind bieten freie, staatliche und kirchliche Beratungsstellen.

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